Wie uns ein Altersdiabetiker vom Typ II telefonisch mitteilt, hat ihm eine kombinierte Behandlung, die er aus unseren Veröffentlichungen entnommen hat, bei der Behandlung seiner "Eiweiß-Nieren" sehr geholfen. Er ist sogar der Ansicht, dass ihn diese Behandlung vor der Dialyse bewahrt hat. Seiner Schilderung nach waren seine Nierenprobleme darauf zurück zu führen, dass der Diabetes lange Zeit unentdeckt blieb und er gleich mehrere Male mit Harnwegsinfektionen und Gicht zu kämpfen hatte. Deshalb hatte ihm sein Hausarzt bereits ein Medikament der Sartan-Gruppe (Wirkstoff:Losartan) verschrieben, was er auch eingenommen hat. Dann hat er aus unseren Veröffentlichungen die Blog-Artikel über den Kartoffelbrei-Tag und die Magnetfeldbehandlung mit einem IR-Massagegerät gelesen und zusätzlich zur Einnahme des Medikamentes diese beiden Behandlungen vorgenommen.
Im Gegensatz zu unseren Erfahrungen habe der Kartoffelbrei-Tag allerdings nicht am gleichen Tag Wirkung gezeigt, sondern erst nach einem Tag und einer Nacht. In der Nacht habe er gleich 5 mal zur Toilette gemusst und am nächsten Morgen festgestellt, dass sein Blutdruck stark abgefallen war (110/65) und auch die Pulsfrequenz habe mit 65 Schlägen in der Minute einen Idealwert erreicht. Diese Werte hätten sich in den nächsten Tagen nur unwesentlich erhöht, trotzdem habe er eine Woche später wiederum einen Kartoffelbrei-Tag eingelegt und das über mehrere Wochen durchgehalten. Zusätzlich habe er sich beide Nieren mit einem IR-Massagegerät ca. 15 Minuten pro Tag massiert. Die kombinierte Behandlung habe er mit Harn-Teststreifen überwacht und nach 6 Wochen, als er sich wieder seinem Arzt vorgestellt habe, habe eine Blutuntersuchung letzte Klarheit darüber verschafft, dass die Gefahr einer Niereninsuffienz gebannt war. Das Telefongespräch endete mit dem Hinweis, dass man eine solche Behandlung jederzeit weiterempfehlen könne, was wir hiermit tun.
Sonntag, 14. März 2010
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Zimt-Kapseln - Arzneimittel oder Lebensmittel?
AntwortenLöschenProdukte mit Zimt, die einem besonders in der Weihnachtszeit so selbstverständlich als Lebensmittel entgegentreten, sind in der Vergangenheit durch einige Gerichtsentscheidungen zum Arzneimittel mutiert. Allerdings ging es hierbei nicht etwa um Zimtsterne oder Zimtrollen, sondern um als Nahrungsergänzungsmittel oder diätetische Mittel vertriebene Kapseln mit hochdosierten Zimtextrakten. Nachdem zahlreichen Gerichte Zimt-Kapseln als Arzneimittel einstuften, musste sich nun der BGH mit der Frage befassen, wie ein aus 100 mg wässrigem Zimtextrakt bestehendes Produkt mit der Bezeichnung „Nobilin GLUCO Zimt“ einzustufen ist.
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